ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für RETEXARETEXA
ist seit 1999 auf dem Gebiet der Erstellung von Reden, Texten, Analysen
und Gutachten für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und individuelle
Anlässe tätig. Unser Mitarbeiterteam ist aus interdisziplinären,
graduierten Spezialisten zusammengesetzt und kann flexibel auf Kundenwünsche
reagieren. Kurz- wie langfristige Aufgabenstellungen werden nach den folgenden
Geschäftsbedingungen erfüllt:
1.
Ghostwriting/Co-Writing
Unsere
Leistungen entsprechen dem Charakter des „Ghostwritings“ bzw. „Co-Writings“.
Sie werden auf legaler juristischer Grundlage erbracht, sind also zivil-
und strafrechtlich abgesichert. Eine besondere Bedeutung hat in diesem
Zusammenhang Punkt 5 dieser AGB.
2.
Rechtsgrundlagen
Bei
allen unseren Leistungen handelt es sich um ein Auftragsverhältnis
nach BGB. Dementsprechend erbringen wir unsere Leistungen nach bestem Wissen
und Gewissen. Eine „Erfolgsgarantie“ können wir für unsere Kunden
gegenüber Dritten verständlicherweise nicht übernehmen.
3.
Auftragsabwicklung
Eingehende
Anfragen oder Aufträge werden vor ihrer Übernahme durch uns mit
den Kunden gründlich beraten. Die Bearbeitung eines Auftrages erfolgt
grundsätzlich nur auf der Grundlage eines für beide Seiten bindenden
Vertrages. Dabei wird dem Auftraggeber volle Anonymität zugesichert,
so dass er den Sachbearbeiter für seinen Auftrag ebensowenig kennt
wie dieser ihn. Die Zuordnung des Auftrages zu einem konkreten Sachbearbeiter
erfolgt ausschließlich durch RETEXA. Dabei werden vertragsfremde
Nebenabsprachen des Auftraggebers mit dem Sachbearbeiter ausgeschlossen.
Erfolgen diese ohne vorherige Konsultation mit RETEXA dennoch,
so ist von einer Vertragsverletzung auszugehen. Liegen sehr eilige bzw.
komplizierte Aufträge vor, können diese auch von mehreren Sachbearbeitern
abgewickelt werden.
Ist
ein Auftrag einmal abgeschlossen, bekommt der Kunde/Auftraggeber grundsätzlich
sämtliche Recherche- und Auftragsunterlagen ausgehändigt.
Sofern
es sich um zusammenhängende Texte eines Auftrages handelt, werden
diese als Normseiten von ca. 30 Zeilen mit etwa 60 Anschlägen pro
Zeile zur Verfügung gestellt. Pro Seite entspricht dies einer Redezeit
von ca. 3 Minuten.
4.
Nacharbeiten
Die
Erstfassung einer Ausarbeitung kann gemäß den orthografischen
und stilistischen Wünschen des Kunden/Auftraggebers ohne Preisaufschlag
einmalig präzisiert werden. Diese Präzisierungswünsche sind
vom Kunden/Auftraggeber im Manuskript eindeutig zu vermerken und innerhalb
von 14 Tagen gegenüber RETEXA geltend zu machen; ein
späterer Präzisierungsanspruch ist ohne schriftliche Zusatzvereinbarung
unwirksam.
Ausgenommen
von einem Präzisierungsanspruch seitens des Kunden/Auftraggebers sind
wissenschaftliche Erkenntnisse, Forschungsergebnisse und deren Bewertung.
Sofern
die Leistung an den Kunden/Auftraggeber wunschgemäß auf einem
Datenträger übergeben wird (Diskette/CD/mail-Datei) entfällt
gegenüber RETEXA ein Präzisierungsanspruch, da
dieser vom Kunden/Auftraggeber selbst auf sinnvollere Weise realisiert
werden kann.
5.
Diplomarbeiten/Dissertationen
Kunden,
die RETEXA mit der Ausarbeitung von Manuskripten beauftragen,
die für Haus-, Diplom- bzw. solche Graduierungsarbeiten verwendet
werden sollen, deren selbständige Erarbeitung durch den Kunden an
Eides Statt versichert werden muß, dürfen diese aus strafrechtlichen
Gründen nicht wortwörtlich übernehmen. Eine allgemeiner
gehaltene Versicherung über den Eigenanteil des Kunden an der Manuskripterstellung
schränkt die Nutzung der von RETEXA erarbeiteten Manuskripte
weniger ein.
6.
Honorar und Zahlungsweise
RETEXA
legt seinem Honoraranspruch für übernommene Aufträge eine
Honorartabelle zugrunde, die dem Kunden/Auftraggeber jederzeit gerne zwecks
Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden kann.
Obwohl
generell ein individuelles Honorar vereinbart wird, orientiert es sich
dennoch grundsätzlich an folgenden Kriterien:
- Thematik
-
Schwierigkeitsgrad
-
Umfang
-
Bearbeitungszeitraum
Gemäß
diesen Orientierungskriterien können beispielhaft folgende Mittelwerte
angegeben werden:
| -
Beratungsleistungen : |
80.-
EURO/Stunde |
|
600.-
EURO/Tag |
| -
Texterstellung mit |
|
|
a) durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad: |
50.-
EURO/Seite |
|
b) hohem Schwierigkeitsgrad (z.B. wiss. Gutachten u.ä.) |
75.-
bis 100.- EURO/Seite |
|
|
| -
Texterstellung je 100 Seiten pauschal |
5.000.-
EURO |
Für
Auszubildende und Schüler gelten gesonderte Honorarsätze. Grundsätzlich
wird dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss ein schriftliches Honorarangebot
unterbreitet.
Die
Zahlungsweise des vereinbarten Honorars erfolgt wie nachstehend:
-
50 % als Vorauszahlung bei Vertragsabschluss
-
50 % nach Vereinbarung, jedoch spätestens bei Übergabe der Leistung
in bar oder (im Regelfall) per Nachnahme durch die Post oder private
Zustellfirmen.
Für
unkonventionelle Auftragserteilungen (über Internet, aus dem Ausland
u.ä.) ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe im Voraus zu
zahlen. Bei vollen Vorauszahlungen kann ein Nachlass von 10 % vereinbart
werden.
7.
Fremdsprachliche Leistungen
Die
oben benannten Leistungen kann RETEXA für Kunden/Auftraggeber
auch in dänischer, vietnamesischer und polnischer Sprache erbringen.
Hierfür gelten diese AGB analog; es wird generell ein Übersetzungsaufschlag
von 20 % auf die hier fixierte Honorierung erhoben.
8.
Vorzeitige Vertragskündigung durch den Auftraggeber
Vertragskündigungen
sind nur aus wichtigem, die Erfüllung des Auftrages gefährdenden
Grund möglich; sie bedürfen der Schriftform.
Im
Falle einer vorzeitigen Vertragskündigung aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, ist von diesem an RETEXA die
bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Leistung nach den Bedingun-
gen
dieser AGB sowie zusätzlich eine Vertragsstrafe von 50% des vereinbarten
Honorars innerhalb von
15
Kalendertagen nach Eingang der schriftlichen Kündigung zu zahlen
9.
Schlussbestimmungen
Die
vorstehenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen,
die RETEXA für Kunden/Auftraggeber erbringt. Verletzt
der Auftraggeber diese AGB, kann RETEXA das Auftragsverhältnis
abbrechen, ohne dass dem Auftraggeber ein Recht auf Honorarrückerstattung
oder ein Schadensersatzanspruch zusteht. Bei Terminverletzungen durch RETEXA
kann der Kunde/Auftraggeber im Rahmen einer Abmahnung eine angemessene
Nachfrist terminieren. Erfolgt diese fruchtlos, ist er zum Rücktritt
von seinem Auftrag und zur Einstellung weiterer Honorarzahlungen berechtigt.
Gerichtsstand ist Potsdam.
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